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22.07.21

Etikettiermaschine in der Lebensmittelindustrie

Produktkennzeichnung – was drin ist muss auch draufstehen

Eine Produktkennzeichnung gibt dem Verbraucher die vom Gesetzgeber vorgesehenen beziehungsweise von Herstellern freiwillig ausgewählten Informationen über das in der Verpackung enthaltene Produkt. Das klingt logisch und einfach - doch wie so oft steckt auch bei der Produktkennzeichnung der Teufel im Detail.

Jede Produktbezeichnung besteht aus einzelnen Kennzeichnungselementen. Für die Kennzeichnung als solche gibt es mehrere verschiedene Möglichkeiten. Sie reichen von der Produktkennzeichnung in Wort und Schrift über Zeichen wie Logo oder Piktogramm bis zu einem Symbol, das aufgrund seiner Bekanntheit das Produkt kennzeichnet.

Kurz gesagt: Produktkennzeichnung ist eine warenbegleitende Information zu dem Produkt. Zielsetzung ist die bestmögliche Qualitätstransparenz für den Käufer vom Groß- über den Zwischenhändler bis zum Endverbraucher hin.

Produktkennzeichnung und ihre Merkmale


Eine entscheidende Rechtsgrundlage ist das Produktsicherheitsgesetz, Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt, kurz ProdSG aus dem Jahr 2004. Es regelt unter anderem die Sicherheitsanforderungen für Verbraucherprodukte als Ergebnis des Produktionsprozesses.

Produktkennzeichnungen sind in der Preisangabenverordnung PAngV, dem Textilkennzeichnungsgesetz, in den Qualitäts- und Handelsklassen sowie – natürlich – in der Lebensmittel-Informationsverordnung LMIV näher geregelt.

Naturgemäß kann nicht jedes Produkt in der gewünschten oder auch notwendigen Ausführlichkeit gekennzeichnet werden. So wird oftmals auf andere Quellen und Kanäle wie Internetportal oder die Homepage des Herstellers verwiesen. Insofern ist die Kennzeichnung selbst "lediglich" das Anbringen oder Hinzufügen eines Kennzeichens wie von einem Etikett.


Produktkennzeichnung als Information für Endverbraucher


Ganz allgemein betrachtet ist jede Produktkennzeichnung eine Information für den Kunden respektive Käufer. Sie soll für Transparenz sorgen und den Endverbraucher als Konsumenten über das Produkt, seine Stärken, Schwächen sowie Eigenschaften möglichst ausgiebig und umfänglich informieren.

Dabei handelt es sich um solche Informationen, die der Kunde zum Zeitpunkt des Produktkaufes nicht wahrnehmen, also weder sehen noch hören kann. Die Produktkennzeichnung als solche ist so gut wie ihr Informationsgehalt und ihre Darstellung. Positive Beispiele sind simple bis symbolhafte Kennzeichen, die jedem geläufig sind. Schwierig bis aufwändig wird die Produktkennzeichnung mit einer hohen Informationsdichte. Hier führt kein Weg an einer Codierung vorbei.


Strichcode, Barcode und andere Produktkennzeichnungen


Bar-, Strich- und QR-Code sind heutzutage gängige Produktbezeichnungen. Ausgelesen werden sie mit Endgeräten wie Barcodescanner und Smartphone. Diese Codes sind, etwas vereinfacht gesagt, eine elektronisch lesbare Schrift.

Der EAN-Code, die European Article Number wurde im Jahr 2009 eingeführt. Die Ziffernfolge besteht aus wahlweise acht bis dreizehn Zeichen als einer internationalen Identifikationsnummer für Lebensmittel, Kleidung, Schreibwaren und weitere Handelsartikel. Die ersten drei Zeichen stehen für den Unternehmenssitz des Herstellers – die Ziffern 400 bis 440 für Deutschland -.

QR ist die Kurzfassung für quick response, zu Deutsch schnelle Reaktion. Als 2D- gehört der QR-Code zum heutigen Informations- und Kennzeichnungsalltag.


Produktkennzeichnung mit Güte-, Prüf- und Qualitätssiegel


Eine eigene Sparte der Produktkennzeichnung sind die verschiedenartigen Siegel für Qualität, Güte und Prüfung. Ergänzt beziehungsweise komplettiert werden sie um industrielle Kennzeichen und um Typenschilder.

Das Siegel selbst ist der Ab- oder Eindruck eines Zeichens – abstammend vom Amts- oder vom Notarsiegel. Ein Qualitätssiegel als Synonym oder ein Label ist die eigene Form der Produktkennzeichnung für Eigenschaften wie ökonomisch oder ökologisch, wie nachhaltig oder gesund.

Das Prüfsiegel seinerseits kennzeichnet in schriftlicher oder grafischer Form die Einhaltung von Qualitäts- oder von Sicherheitskriterien. Derartige Prüfzeichen sind fester Bestandteil der Waren- und Produktkennzeichnung. Bekannte Beispiele sind die HU- und die AU-Prüfplakette für das Kfz oder die GS-Zertifikation für Geprüfte Sicherheit.


Gesetzliche Pflichtkennzeichnung - Allgemeine Produktkennzeichnung


Die allgemeinen produktübergreifenden werden durch branchenspezifische Pflichtkennzeichnungen ergänzt. Unentbehrliche und insofern verpflichtende Produktkennzeichnungen sind Informationen zu Hersteller und Importeur, deren Name, Rechtsform und Kontraktadresse respektive das jeweilige Warenzeichen. Artikelnummer, Produkt- und Chargennummer, Lieferantencode sowie das Verfall- beziehungsweise Mindesthaltbarkeitsdatum MHD gehören ebenso dazu wie die Identifikations- und Klassifizierungsnummer GS1.

Abhängig von der jeweiligen Produktgruppe sind weitergehende Kennzeichnungen zur Information und Sicherheit vorgeschrieben. Ein typisches Beispiel zur Pflichtkennzeichnung sind die Warnhinweise auf der Zigarettenpackung, ein anderes das Gefahrenpiktogramm als Hinweis auf eine chemikalienrechtlich relevante Gefahr.


Spezielle Pflichtkennzeichnung


Hier ist CE die gängigste unter zahlreichen speziellen Pflichtkennzeichnungen. CE ist kein Qualitätssiegel, sondern eine originäre Kennzeichnung als Etikett des Herstellers. Der bestätigt mit CE die Konformität des gekennzeichneten Produktes mit den Harmonisierungsvorschriften der Europäischen Union. CE steht für das französische Conformité Européenne, zu Deutsch Europäische Konformität.

Zur CE-Kennzeichnung gehören weitere mehr als zwei Dutzend spezielle EU-Richtlinien. Darunter sind vielfältige Warnhinweise für Kinderspielzeuge, und aus mittlerweile aktuellem bis akutem Anlass auch die CE-Produktkennzeichnung für Corona-Atemschutzmasken.

Spezielle Produktkennzeichnungen erstrecken vorzugsweise auf sämtliche Sicherheitskennzeichnungen, Anwendungs- und Bedienungshinweise sowie auf Wartungskennzeichen. Dazu gehören Gebots- und Warnzeichen, Schilder für die Produktsicherheit, Bediener- und Bedienungshinweise bis hin zum bundesweiten Arbeitsschutz.


Freiwillige Produktkennzeichnung


Auf diesem Sektor sind die Hersteller frei in ihrer Entscheidung.

Dementsprechend vielfältig und facettenreich fällt die Produktkennzeichnung auch aus. Gleichzeitig ist sie weniger aussagefähig, weil im Endeffekt keine gesetzliche Regelung oder Vorgabe zugrunde liegt.

Jedem bekannt ist das Bio-Siegel als Prüf- und Gütesiegel für Erzeugnisse aus ökologischem Anbau.

Made in Germany ist im Grunde eine einfache Herkunftsbezeichnung, wie sie andere Länder auch für sich nutzen – können. Im Laufe der Zeit hat sich daraus jedoch emotional und gefühlt ein wirkliches Qualitätssiegel mit weltweitem Rang und Namen entwickelt.

TCO ist eine international anerkannte Produktkennzeichnung als Nachhaltigkeitszertifizierung für IT-Produkte. Gekennzeichnet und zertifiziert werden soziale und ökologische Nachhaltigkeit des gesamten Lebenszyklus dieser IT-Produkte. TCO steht für total cost of ownership, zu Deutsch Gesamt- oder Totalkosten des Betriebes.


Produktkennzeichnung von Lebensmitteln


Aufgrund der Bedeutung von Lebensmitteln für unseren Alltag hat deren Produktkennzeichnung einen außergewöhnlichen Stellenwert. Der Kunde ist als Endverbraucher beim Lebensmittelkauf auf ein Mindestmaß an Informationen gezwungenermaßen angewiesen.

An dieser Stelle muss der Staat helfend eingreifen, denn der Dschungel an Muss-, Soll- und Kannvorschriften ist undurchdringlich und nicht – mehr – durchschaubar.

Unterschieden wird in die verpflichtende Produktkennzeichnung für alle sowie in diejenige für ausgewählte Lebensmittel; und darüber hinaus noch in freiwillige Kennzeichnungen. Die gehen oftmals fließend in eine Produktwerbung über, ohne dass es dem Kunden bewusst wird. Der wird an diesem Punkt eher verwirrt als aufgeklärt.


• Lebensmittelkennzeichnungsverordnung


Die Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln, kurz LMKV gehört zu den wichtigsten Verbraucherschutz-Verordnungen überhaupt. In der LMKV ist die Pflichtkennzeichnung aller Produkte und Waren gesetzlich geregelt.

Zu ihnen gehören Verkehrsbezeichnung und Zutatenverzeichnis, das Mindesthaltbarkeitsdatum MHD, Mengenbezeichnung, Name und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers sowie mögliche Reaktionen als Unverträglichkeit bestimmter Zusatzstoffe.

Freiwillige, das heißt über diese Pflichtkennzeichnungen hinausgehende Produktkennzeichnungen sind zulässig. Damit wird bezweckt, dem Verbraucher solche zusätzlichen Informationen geben zu können und zu dürfen, die seine Kaufentscheidung positiv beeinflussen. Beispiele dafür sind Güte-, Prüf- und Warenzeichen. Dem Kunden soll bewusst gemacht werden, dass es sich dabei um eine qualitativ besonders bis außergewöhnlich hochwertige Ware handelt. Hier sind der Kreativität des Herstellers buchstäblich keine Grenzen gesetzt.

An dieser Stelle wird in die verpackte sowie in die nicht beziehungsweise unverpackte Ware unterschieden.


• Verpackte Ware


Grundsätzlich gilt: alle Informationen müssen gut lesbar und in einer 1,2 Millimeter großen Schrift aufgedruckt sein, bezogen auf das „kleine X“. Verpflichtende Produktkennzeichnungen, wenngleich vielfach mit dem bloßen Auge nicht lesbar, sind Zutatenverzeichnis, Allergene, Nährwerte, Nettofüllmenge und das Verbrauchsdatum sowie der Grundpreis mit dem korrespondierenden Gewicht für den direkten Preisvergleich.

Zusätzliche Pflichtkennzeichnungen für ausgewählte Lebensmittel sind Informationen zu Verwendung und Aufbewahrung, Herkunftsangaben, das Einfrierdatum wie bei Fisch, die botanische Herkunft bei pflanzlichen Ölen und natürlich der Alkoholgehalt. Tierische Produkte brauchen ein Identitätskennzeichen, und Angaben zu Imitaten sind ebenso unverzichtbar wie das Kennzeichnen von Nanopartikeln oder wie jegliche Warnhinweise.


• Unverpackte Ware


Zu diesen Lebensmitteln gehören im Supermarkt, beim Discounter und auf dem Wochenmarkt jegliches Obst und Gemüse. Im Einzelhandel sind es Lebensmittel wie Backwaren von Brot über Brötchen bis hin zu Kuchen und Torte. Hier ist ein ausführliches Produktkennzeichnen deutlich schwieriger und aufwändiger als anderswo. Dennoch kann auf das Mindestkennzeichnen nicht verzichtet werden.

Auf einem Schild neben der offenen Ware muss zwingend der Preis angegeben werden. Weitergehende Informationen und Kennzeichnungen richten sich nach der jeweiligen Lebensmittelgruppe.

Das sind – wenngleich auch nicht immer umgesetzt – die Produktbezeichnung und das Gewicht, Ursprungsland und Güteklasse, Allergenkennzeichnungen sowie Hinweise auf Zusatzstoffe und auf mögliche Behandlungsverfahren.


Bauer Produktkennzeichnung GmbH & Co. KG aus Gerlingen

Wir haben uns seit der Firmengründung vor mehr als vier Jahrzehnten von der damaligen Handelsagentur für EDV-Formulare zu einem heutigen Spezialisten für die Waren- und Produktkennzeichnung entwickelt.

Unser Portfolio ist aufgeteilt in die drei Bereiche Barcodescannen, mobile Datenerfassung sowie Etikettendrucken.

Zu unserem langjährigen Kundenstamm gehören öffentliche und private Logistiker, Bahnbetreiber sowie Flughäfen und Fluggesellschaften auf allen Kontinenten. Fracht-, Paket- und Postunternehmen nutzen unser Portfolio zum Drucken nebst Sortieren von Etiketten, Waren- und Produktkennzeichnungen.

Mit unserem Vertriebs- und Servicepersonal bieten wir für jede Produktkennzeichnung eine passende - anders formuliert die ideale Lösung.